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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.12.2016 · idF BGBl. II Nr. 374/2016 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:
1. für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und
2. für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.