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Fassungsvergleich zu Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.12.2016 · idF BGBl. II Nr. 384/2016 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999, für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.