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Fassungsvergleich zu Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF 1
§ 4neu
in Kraft ab 14.12.2016 · idF BGBl. II Nr. 384/2016 § 4↗RIS↗
Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
§ 4.
(1) Gemäß § 87 Abs. 1 B-BSG wird festgelegt, dass die zuständige Leiterin oder der zuständige Leiter der Zentralstelle von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahme zulassen darf.
(2) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.