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Fassungsvergleich zu Dienstgradeverordnung-BMJ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstgradeverordnung-BMJ 1
§ 10neu
in Kraft ab 31.01.2017 · idF BGBl. II Nr. 38/2017 § 10↗RIS↗
§ 10.
Durch sämtliche in dieser Verordnung vorgesehenen Regelungen über das Führen von Dienstgraden ergeben sich keine Änderungen in besoldungsrechtlicher Hinsicht oder in Bezug auf die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen (§ 143 BDG 1979).