Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Inkrafttreten
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Einrichtung einer Blutkommission, BGBl. II Nr. 267/2006, außer Kraft.