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Fassungsvergleich zu KMA-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

KMA-Verordnung 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.05.2017 · idF BGBl. II Nr. 70/2017 § 14↗RIS↗
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
§ 14.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2017 in Kraft und ist anzuwenden, soweit sich aus Abs. 2 und aus § 1 nichts anderes ergibt.
(2) Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Medizinischen Universität Wien, dem Österreichischen Roten Kreuz – Landesverband Wien und der St. Anna Kinderspital GmbH wird durch diese Verordnung nicht berührt.