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Fassungsvergleich zu Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst 1
§ 7neu
in Kraft ab 11.04.2017 · idF BGBl. II Nr. 105/2017 § 7↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.