Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
1. Vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen
Entwicklungsfonds (ADF-XIV)
116 000 000 EUR
2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
9 271 999,43 SZR
3. Achtzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18)
383 810 000 EUR
4. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
24 750 000,00 SZR