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Norm
Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
Fassungen
§ 3 Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
BGBl
§ 3 Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
Judikatur
§ 3 Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
§ 3 Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
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Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
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Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
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§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 27.07.2017 · idF
BGBl. I Nr. 108/2017
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.