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Fassungsvergleich zu Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen 1
§ 4neu
in Kraft ab 27.07.2017 · idF BGBl. I Nr. 108/2017 § 4↗RIS↗
§ 4.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betraut.