Änderungen zwischen den Fassungen
Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.