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Fassungsvergleich zu Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.08.2017 · idF BGBl. I Nr. 112/2017 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.