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Fassungsvergleich zu Bibliotheks- und Museumsordnung für die Österreichische Nationalbibliothek××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bibliotheks- und Museumsordnung für die Österreichische Nationalbibliothek 1
§ 15neu
in Kraft ab 04.08.2017 · idF BGBl. II Nr. 211/2017 § 15↗RIS↗
2. Teil
Besonderer Teil für den Bibliotheksbereich
Leitlinien für den Bibliotheksbereich
§ 15.
(1) Die ÖNB ist die Universalbibliothek für alle in Österreich erschienenen oder veröffentlichten Publikationen einschließlich der elektronischen Medien nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
(2) Kernkompetenz der ÖNB sind die bibliothekarische Erschließung und Bereitstellung von Sammlungsbeständen und der Modernen Bibliothek durch Nutzung zeitgemäßer Informationstechnologien sowie die wissenschaftliche Forschung an Hand der Sammlungsobjekte und deren Präsentation in wechselnden Ausstellungen.
(3) Die ÖNB ist Herausgeberin der Österreichischen Bibliografie.