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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend 1
§ 6neu
in Kraft ab 08.08.2017 · idF BGBl. II Nr. 215/2017 § 6↗RIS↗
Auswahlkriterien
§ 6.
(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.
(2) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.