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Fassungsvergleich zu Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse 1
§ 3dneu
in Kraft ab 29.07.2023 · idF BGBl. II Nr. 231/2023 § 3d↗RIS↗
Zeitpunkt Kostenanerkennung
§ 3d.
Das Datum der Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß § 13 gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.