Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3fneu
Umgang mit Einnahmen
§ 3f.
Während der Umsetzung der Maßnahme erzielte Nettoeinnahmen führen nicht zu einer Kürzung der Förderung, solange die Summe aus Nettoeinnahmen und Förderung die Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigt.