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Fassungsvergleich zu UniRVV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Universitätsräte-Vergütungsverordnung (UniRVV) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2018 · idF BGBl. II Nr. 240/2017 § 5↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist für die Vergütung der Mitglieder der Universitätsräte ab der Funktionsperiode anzuwenden, die mit 1. März 2018 beginnt.