Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Außerkrafttreten
§ 2.
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit der Mostwäger, BGBl. II Nr. 323/1999, tritt außer Kraft.