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Fassungsvergleich zu Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 296/2017 § 6↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.