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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
§ 10neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 § 10↗RIS↗
Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 10.
(1) Teilzeitbeschäftigung darf grundsätzlich kein Ausschließungsgrund für Funktionsbetrauungen sein. Die organisatorischen Voraussetzungen dafür sind zu prüfen. Teamarbeit und Projektverantwortlichkeit in Abteilungen sind zu fördern.
(2) Teilzeitbeschäftigung soll in allen Arbeitsbereichen und auf allen Qualifikationsstufen möglich sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der jeweiligen Personalabteilung darauf hinzuweisen, dass die Arbeitszeitreduktion befristet vereinbart werden kann und damit eine Rückkehr zur Normalarbeitszeit gewährleistet ist.