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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
§ 13neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 § 13↗RIS↗
Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4
§ 13.
Es sind in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs- / Entlohnungsgruppen C/c und D/d respektive A3/v3 und A4/v4 anzubieten, die Grundqualifikationen, wie insbesondere Kommunikation, Sprachkenntnisse und Teamarbeit, vermitteln.
Schlagworte
Verwendungsgruppe