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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
§ 15neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 § 15↗RIS↗
Schulung von Führungskräften
§ 15.
Personalverantwortliche und alle Bediensteten, die Vorgesetztenfunktion ausüben, haben sich über das B-GlBG und damit verbundene Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung zu informieren. In der Ausbildung von Führungskräften ist besonders auf ihre Verpflichtung zur Frauenförderung hinzuweisen.