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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
§ 5neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 § 5↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.
In allen Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form zu verwenden.