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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
§ 8neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 § 8↗RIS↗
2. Hauptstück
Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils an den Beschäftigten
§ 8.
(1) Das Frauenförderungsgebot gemäß § 11 B-GlBG ist strikt einzuhalten bei Neuaufnahmen, Übernahmen in den Planstellenbereich und insbesondere bei der Aufnahme von Karenzersatzkräften.
(2) Bei Ausschreibungen von Planstellen ist so lange auf das Frauenförderungsgebot gemäß § 11 B-GlBG hinzuweisen, bis die diesbezüglichen Vorgaben erfüllt sind.
(3) Bei der Überprüfung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen keine diskriminierenden, rollenstereotypischen Bewertungskriterien (zB Fragen zur Familienplanung) herangezogen werden.