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Fassungsvergleich zu VeröffentlichungsV 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veröffentlichungsverordnung 2018 (VeröffentlichungsV 2018) 1
§ 14neu
in Kraft ab 19.01.2018 · idF BGBl. II Nr. 13/2018 § 14↗RIS↗
Außerkrafttreten
§ 14.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2002 – VeröffentlichungsV 2002), BGBl. II Nr. 112/2002, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.