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Fassungsvergleich zu A-IUV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abfall-Industrieunfallverordnung (A-IUV) 1
§ 11neu
in Kraft ab 12.04.2018 · idF BGBl. II Nr. 67/2018 § 11↗RIS↗
Umsetzungshinweis
§ 11.
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1, umgesetzt.