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Fassungsvergleich zu Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.06.2018 · idF BGBl. II Nr. 113/2018 § 3↗RIS↗
§ 3.
Im Rahmen der Abgabe ist insbesondere über die möglichen Testergebnisse und deren Folgen, Bedeutung und Tragweite sowie über das diagnostische Fenster bei einem negativen Testergebnis aufzuklären.