Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
§ 4.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vorführgemeinden und über Kosten der Kontrolle von Prädikatsweinen, BGBl. Nr. 470/1986, in der Fassung BGBl. II Nr. 571/1988, außer Kraft.