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Fassungsvergleich zu Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben 1
§ 5neu
in Kraft ab 27.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 188/2018 § 5↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.
Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.