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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMEIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMEIA 1
§ 15neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 15↗RIS↗
Regelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen
§ 15.
Die Themen, die im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele dieses Frauenförderungsplanes relevant sind, werden in den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der zuständigen personalführenden Stellen mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung erörtert.
Schlagworte
Gleichbehandlungsfrage