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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMEIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMEIA 1
§ 16neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 16↗RIS↗
Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission
§ 16.
Die zuständigen personalführenden Stellen haben der Bundes-Gleichbehandlungskommission zu berichten, ob und welche Maßnahmen im Ressort auf Grund ihrer Gutachten gesetzt wurden.