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Fassungsvergleich zu Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke 1
§ 3neu
in Kraft ab 09.10.2018 · idF BGBl. II Nr. 265/2018 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.