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Norm
Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
Fassungen
§ 4 Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
BGBl
§ 4 Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
Judikatur
§ 4 Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
§ 4 Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
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Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
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Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
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§ 0↗
RIS↗
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neu
in Kraft ab 16.03.1949 · idF
BGBl. Nr. 57/1949
§ 4↗
RIS↗
§ 4.
Alle durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von öffentlichen Abgaben befreit.