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Fassungsvergleich zu Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter 1
§ 9neu
in Kraft ab 22.01.1954 · idF BGBl. Nr. 14/1954 § 9↗RIS↗
§ 9.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesministerien für Justiz, für Inneres und für Unterricht betraut.