Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus 1
§ 5neu
in Kraft ab 20.01.1946 · idF BGBl. Nr. 14/1946 § 5↗RIS↗
§ 5.
Es ist dafür Vorsorge zu treffen, daß diese Amnestie im ganzen Gebiete der Republik Österreich innerhalb eines Monates von dem Tage des Wirksamkeitsbeginnes dieses Bundesgesetzes durchgeführt ist.