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Fassungsvergleich zu Verteilungsgesetz Niederlande××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verteilungsgesetz Niederlande 1
§ 9neu
in Kraft ab 18.05.1967 · idF BGBl. Nr. 160/1967 § 9↗RIS↗
§ 9.
Ist vom Nederlandse Beheersinstituut nur noch ein Liquidationserlös ausgewiesen worden, so sind die seit Beginn der Verwaltung angelasteten Verwaltungskosten als Verlust zu berücksichtigen.