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Fassungsvergleich zu Vorgenommene Eheschließungen vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorgenommene Eheschließungen vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft 1
§ 7neu
in Kraft ab 09.10.1959 · idF BGBl. Nr. 208/1959 § 7↗RIS↗
§ 7.
Das Bundesgesetz vom 21. Mai 1947, BGBl. Nr. 117, über die Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte bleibt unberührt.
Schlagworte
BGBl. Nr. 117/1947