Änderungen zwischen den Fassungen
Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
§ 4.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.