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Fassungsvergleich zu Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.08.1962 · idF BGBl. Nr. 226/1962 § 4↗RIS↗
§ 4.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.