Änderungen zwischen den Fassungen
Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V)
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 3.
Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.