Änderungen zwischen den Fassungen
Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V)
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Verweisungen
§ 4.
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder auf Verordnungen sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.