Änderungen zwischen den Fassungen
Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V)
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.