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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf 1
§ 2neu
in Kraft ab 03.02.1962 · idF BGBl. Nr. 38/1962 § 2↗RIS↗
§ 2.
Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.