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Fassungsvergleich zu Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.1964 · idF BGBl. Nr. 276/1963 § 1↗RIS↗
§ 1.
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.