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Norm
Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
Fassungen
§ 3 Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
BGBl
§ 3 Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
Judikatur
§ 3 Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
§ 3 Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
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Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
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§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 01.07.1964 · idF
BGBl. Nr. 276/1963
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in Kraft.