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Fassungsvergleich zu Schulreifeverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schulreifeverordnung 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.12.2018 · idF BGBl. II Nr. 300/2018 § 6↗RIS↗
Verweisungen
§ 6.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.