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Fassungsvergleich zu LPV 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lastprofilverordnung 2018 (LPV 2018) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 338/2018 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.