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Fassungsvergleich zu LPV 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lastprofilverordnung 2018 (LPV 2018) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 338/2018 § 6↗RIS↗
Anpassung der standardisierten Lastprofile
§ 6.
Wird ein Anpassungsbedarf festgestellt, so sind die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, die standardisierten Lastprofile zum darauf folgenden 1. April bzw. 1. Oktober anzupassen.