Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
§ 5.
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke (Ehrengeschenk-Verordnung), BGBl. II Nr. 170/2012, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.