Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke 1
§ 3neu
in Kraft ab 28.12.2018 · idF BGBl. II Nr. 372/2018 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.