Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Außerkrafttreten
§ 3.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesregierung über die Befugnisse der zum Auslandseinsatz nach Mali entsendeten Personen (EUTM Mali – Verordnung), BGBl. II Nr. 65/2013, außer Kraft.