Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Höhe der Sicherheit bei Vorschusszahlungen
§ 4.
Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes über die Höhe der Vorschusssicherheit vorgeschrieben ist, beträgt diese Vorschusssicherheit 110% des Vorschussbetrages.